Alkohol-MPU

Wann sie angeordnet wird & was Sie wissen sollten

Eine Alkohol-MPU wird angeordnet, wenn aus Sicht der
Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung im Zusammenhang
mit Alkoholkonsum bestehen.

Die Entscheidung hängt nicht nur vom Promillewert ab, sondern immer vom Gesamtbild des Einzelfalls. Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sind nicht automatisch ausschlaggebend – die MPU ist davon rechtlich getrennt.

Gerade deshalb ist eine frühzeitige und fachliche MPU-Vorbereitung
entscheidend.

Wann wird eine MPU wegen Alkohol angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel angeordnet:
  • bei einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr
  • bei 1,1 – 1,59 Promille, unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorliegen oder nicht. Das Fehlen von Ausfallerscheinungen kann sogar als positiver Zusatzfaktor gewertet werden.
  • bei 0,3 bis 1,09 Promille, wenn alkoholbedingte Auffälligkeiten oder ein Unfall vorliegen
  • bei wiederholten Alkoholdelikten, auch bei niedrigen Werten
  • bei alkoholbedingten Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Regel.

Alkohol-MPU ohne Verkehrsdelikt

Eine Alkohol-MPU kann auch dann angeordnet werden,
wenn keine Fahrt unter Alkoholeinfluss stattgefunden hat.

Entscheidend ist, ob aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde ein
Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit
naheliegt.

Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?

Ob eine dauerhafte Abstinenz oder ein kontrollierter
Umgang mit Alkohol erforderlich ist, wird nicht pauschal
von der Behörde festgelegt.

Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen einer fachlichen
MPU-Vorbereitung anhand der individuellen
Vorgeschichte.

Wichtig:
Eine falsche Entscheidung an dieser Stelle führt häufig
zu einem negativen MPU-Gutachten.

Kosten

Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol im Straßenverkehr

Bei 0,3 – 0,49 Promille
Strafverfahren möglich, wenn Unfall oder Ausfallerscheinungen.

Bei 0,5 – 1,09 Promille

  • 1. Verstoß: 500 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 € Bußgeld + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 € Bußgeld + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Bei 1,1 – 1,59 Promille

  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • 3 Punkte
  • Führerscheinentzug
  • MPU häufig notwendig, auch ohne Ausfallerscheinungen

Bei mehr als 1,6 Promille

  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • 3 Punkte
  • Führerscheinentzug
  • MPU verpflichtend
  • Langer Entzug üblich

Wiederholungstäter, egal welcher Wert

  • Siehe 0,5+ Promille
  • Auch niedrige Werte können MPU/Strafe auslösen

Auffälligkeit außerhalb des Verkehrs

  • Geld-/Strafverfahren
  • MPU möglich

Unabhängig davon kann zusätzlich eine MPU angeordnet werden.
In schweren Fällen (z.B. Ausfallerscheinungen oder Gefährdung anderer) kann es auch zu einem Führerscheinentzug
kommen.

Kosten MPU

  • Die MPU selbst liegt in der Regel zwischen ca. 700 € und 800 €.
  • Für Abstinenznachweise kommen häufig 300 € bis 700 € hinzu, je nach Dauer und Testmethode.
  • Eine professionelle Vorbereitung kann zwischen etwa 950 € und 3000 € kosten, je nach Umfang und Anbieter.

Wichtiger Hinweis

Die genannten Kosten sind Richtwerte und können sich ändern. Für aktuelle Preise und anerkannte Begutachtungsstellen empfehlen wir unsere zertifizierten Gutachter Partner. Mit Begutachtungsstellen bestehen deutschlandweit Kooperationen. Die Auswahl erfolgt individuell im Rahmen der MPU-Vorbereitung. Die Empfehlungen basieren auf Erfahrungswerten und dienen der Orientierung.

Für erforderliche Abstinenznachweise arbeiten wir mit anerkannten Laboren zusammen, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörden entsprechen. Die Auswahl geeigneter Labore erfolgt im Rahmen der MPU-Vorbereitung.

Entscheidend ist, wie viele Monate Abstinenz erforderlich sind – diese Einschätzung erfolgt nicht durch die Behörde, sondern ausschließlich im Rahmen der MPU-Vorbereitung.

Für erforderliche Abstinenznachweise arbeiten wir mit anerkannten Laboren zusammen, die den Vorgaben der
Fahrerlaubnisbehörden entsprechen.

Entscheidend ist, wie viele Monate Abstinenz erforderlich sind – diese Einschätzung erfolgt nicht durch die Behörde,
sondern ausschließlich im Rahmen der MPU-Vorbereitung.

Ablauf einer Alkohol-MPU

Eine MPU besteht aus vier Teilen:

1. Unterlagen & Formalitäten

  • Ausweisen
  • Abgabe und Ausfüllen von Unterlagen

2. Medizinische Untersuchung

  • Allgemeiner Gesundheitscheck
  • Gespräch über Gesundheitszustand und Alkoholkonsumgeschichte.

3. Reaktions- und Leistungstests

  • Reaktionszeit, Konzentration und Belastbarkeit werden am Computer geprüft

4. Psychologisches Gespräch

  • Der wichtigste Teil: Hier wird hinterfragt, ob die Ursachen für das frühere Fehlverhalten verstanden wurden und ob
    eine nachhaltige Verhaltensänderung erfolgt ist.
  • Am Ende muss der Gutachter überzeugt sein, dass zukünftig keine Gefahr durch alkoholbedingte Fahrfehler besteht.

MPU nicht zwingend sofort absolvieren

Abhängig vom Einzelfall ist fachlich zu prüfen, ob man auch später einen Antrag zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
stellen kann – zum Beispiel, wenn man mindestens 15 Jahre ohne weitere Auffälligkeiten bleibt.